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BVfK-Wochenendticker
8. August 2020
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Tachomanipulation - eine der wesentlichen Ursachen für das Imageproblem.

Beim Verkauf ausdrücklich auf mögliche Risiken hinweisen.

BVfK-Rechtskompetenz: Urteile auswerten, pragmatische Strategien,

Meinungsbildung vor großem Publikum.

AUTORECHTSTAG 2020: Der Termin steht! Wir sehen uns am 28. und 29. September auf dem Petersberg!

Vieles läuft automatisch, doch eben nicht alles

Automobilwoche TALK BUSINESS - 11. August 2020, 14 Uhr mit dem BVfK-Vorstand Ansgar Klein

Widerrufsrecht bei Vertragsanbahnung über Online-BörsenOLG Celle zur Reichweite des Fernabsatzgeschäfts

Beschaffenheitsvereinbarung vs. WissensmitteilungOLG Celle zum Konkurrenzverhältnis

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

mit der Überschrift „Tachostand nur unter Vorbehalt angeben“ berichtet der Kfz-Betrieb von einem Urteil des OLG-Celle, welches zunächst ein wenig verwundert. Schließlich war auch die Vorinstanz zu einem anderen Ergebnis gelangt.

Der BVfK beschäftigt sich seit seiner Gründung vor 20 Jahren aus gutem Grund immer wieder intensiv mit dem Thema Tachomanipulation, denn hierin liegt eine der wesentlichen Ursachen für das Imageproblem der Branche. Abgesehen davon, dass die Schätzungen vieler „Fachleute“ über das Ausmaß des Manipulationsbetruges, die es immer wieder in skandalmäßig aufbereitete Medienberichte schaffen, ebenso falsch sind, wie die Laufleistungsangaben von Tachobetrügern, gibt es kaum eine Vertragsgestaltung, die den Händler sicher vor Haftungsrisiken schützt.

Die Entscheidung des OLG-Celle ist ein Beispiel dafür, dass verbraucherfreundliche Richter am Ende zu Interpretationen gelangen können, die auch von erfahrenen Autorechtlern nicht vorhersehbar waren. Die Empfehlung des BVfK: Wenn Zweifel daran bestehen, dass die Angabe zur Gesamtlaufleistung nicht mit dem Tachostand übereinstimmt, entweder die Finger von dem Auto lassen oder beim Verkauf ausdrücklich darauf hinweisen. Wenn das jedoch versäumt wurde und sich plötzlich zwar unerwartete, aber dennoch begründete Zweifel an den Laufleistungsangaben - von wem auch immer - ergeben, das Geld besser in eine schnelle und kulante Lösung investieren, als sich mit nicht enden wollenden Gerichtsverfahren zu beschäftigen, auch wenn es zahlreiche Entscheidungen in ähnlichen Fällen zu Gunsten der Händler gibt.

Doch gute Tipps und Ratschläge sind nur ein Teil eines Umgangs mit Problemen und der Suche nach Lösungen. Es bleibt nicht aus, sich juristisch differenziert und detailliert mit allen rechtlichen Fragen rund um den Autohandel zu beschäftigen. Dafür arbeitet seit Jahren bekanntermaßen beim BVfK eine dreiköpfige, spezialisierte und qualifizierte Rechtsabteilung. Denn bei allem Bemühen um gütliche und einvernehmliche Lösungen ist es zunächst einmal wichtig, zu wissen wovon man redet, um den Autohändler bestmöglich mit dem Rücken von der Wand zu holen.

Gleichzeitig gilt es, Vorurteile in der Öffentlichkeit und auch bei den Rechtswissenschaftlern abzubauen, die in den Ministerien versuchen, der Politiker Wille in Paragraphen zu gießen, an den Universitäten lehren und dann, nur noch Gott und dem eigenen Gewissen gegenüber verantwortlich, durch Rechtsanwälte beeinflusst an den Richtertischen Urteile formulieren, welche die Autohändler nicht selten, so wie in Celle, schlecht dastehen lassen. Man kann ahnen, dass das für den Händler ein „teurer Spaß“ war, erst recht, wenn auch noch ein Gutachter hinzugezogen wurde, der sich möglicherweise eher der Kaffeesatzleserei befleißigte.

Der Händler dürfte das Urteil als ungerecht empfinden. Dieser Frage werden nun auch die BVfK-Juristen nachgehen, denn zu ihren Aufgaben gehört es, jedes Urteil gründlich auszuwerten und das Ergebnis (s. Artikel unten: Beschaffenheitsvereinbarung vs. Wissensmitteilung) sowohl bei der täglichen Beratung, bei der Gestaltung der Vertragsformulare, aber auch in der öffentlichen Diskussion in den juristischen Zirkeln zu berücksichtigen und zu verarbeiten.

Dazu zählen nicht nur Publikationen in einschlägigen Journalen und die Erwähnung in juristischen Kommentaren, sondern ganz besonders auch die Teilnahme an meinungsbildenden Veranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag und dem Deutschen Autorechtstag. Letzteren hat der BVfK 2007 nicht nur mitgegründet, er ist seitdem auch für die gesamte Organisation verantwortlich. Das hat mit dazu beigetragen, dass es jedes Jahr gelingt, all diejenigen auf den Petersberg ziehen zu lassen, die beim Autokaufrecht etwas zu sagen haben.

Beispielhaft hierfür stehen nicht nur die Veranstalter ADAC, BVfK und ZDK, sondern insbesondere auch der aus dem „Autorechtspapst“ Dr. Kurt Reinking, dem in 22 Jahren unter anderem für das Autokaufrecht zuständigen Vorsitzenden BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball und dem maßgeblichen Hochschullehrer und Präsident des Verkehrsgerichtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger bestehende Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag.
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Diese haben sich am vergangenen Donnerstag teils virtuell, teils physisch in der BVK Geschäftsstelle in Bonn verabredet, um über die Durchführung der diesjährigen Veranstaltung in Corona-Zeiten zu diskutieren und eine situationsgerechte Lösung zu entwickeln. Das Ergebnis ist erfreulich: Man war sich einig, die Veranstaltung unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygienemaßnahmen stattfinden zu lassen, um damit auch dem Wunsch der Teilnehmer gerecht zu werden, von denen 90 % an ihrer Anmeldung der ursprünglich für März geplanten Veranstaltung festhalten.

Das ist gerade in Anbetracht der vielen wichtigen Autorechtsthemen, über die wir nun auch wieder dienstags im Autorechtstag-aktuell berichtet wird, etwas sehr

Gutes für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Gebündelte juristische Autorechtskompetenz: Dr. Kurt Reinking und Wolfgang Ball vor der BVfK-Geschäftsstelle in Bonn.
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Gebrauchtwagen in Service und Vertrieb: Welche Konzepte braucht das Second-hand-Geschäft?

Am Dienstag, 11. August 2020, 14 Uhr mit dem BVfK-Vorstand Ansgar Klein!
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Vieles läuft automatisch, doch eben nicht alles

Ihre Seite läuft seit Jahren ohne Probleme und wurde seither nicht mehr großartig geändert. Eben nach dem Motto "Never change a running System". Dann stellen Sie sich einmal (Fall 1) vor wie es wäre, wenn die Besucher Ihrer Webseite statt der normalen Inhalte plötzlich nur …

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Widerrufsrecht bei Vertragsanbahnung über Online-Börsen

Im vergangenen Jahr hatte eine Entscheidung des LG Osnabrück bei Fahrzeughändlern zu vorsichtigem Optimismus hinsichtlich der Entstehung eines Widerrufrechts geführt.

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Beschaffenheitsvereinbarung vs. Wissensmitteilung

Häufiger Streitpunkt bei der Auslegung von kaufvertraglichen Vereinbarungen ist die Frage, ob der Verkäufer mit den getätigten Angaben einen konkreten Zustand des Fahrzeugs zusichern möchte, oder sich bloß der Weitergabe fremden Wissens bedient. Zur Abgrenzung und einer insoweit überraschenden Entscheidung des OLG Celle im Folgenden mehr.
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Termine

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BVfK-Händlerabend bei Kassel!

3. September 2020

Frank Rössel (www.auto-roessel.de) und der BVfK laden am 3. September 2020 zum nächsten BVfK-Händlerabend in Gudensberg-Dissen – 15 Minuten von Kassel entfernt, ein.
> hier anmelden
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13. Deutscher Autorechtstag
28. - 29. September 2020

Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben. > hier anmelden
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BVfK-Jubiläumskongress

1. Mai 2021

Der BVfK-Jubiläumskongresses konnte nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern. > hier anmelden
allesGute